AKTUELL: Achtung, zur Einkommenssteuererklaerung 2006 muss der Bogen des Finanzamts zur Einnahme-Ueberschuss-Rechnung NICHT ZWINGEND abgegeben werden, es reicht weiterhin
das Einreichen einer formlosen Einnahme-Ueberschuss-Rechnung!
Was ist ein Gewerbe bzw. Kleingewerbe ?
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Ein Gewerbe ist jede selbstständige, fortgesetzte und wirtschaftliche Tätigkeit,
die auf eigene Verantwortung, eigene Rechnung und mit Gewinnerzielungsabsicht
geschieht. Davon abzugrenzen sind jedoch Taetigkeiten kuenstlerischer,
wissenschaftlicher, unterrichtender, erziehender und schriftstellerischer Art,
sogenannte freie Berufe (ugs. Freiberufler), die
rechtlich nicht als Unternehmen gelten, und damit auch nicht der
Gewerbeordnung unterliegen.
Eine gewerbliche Tätigkeit liegt bspw. bereits dann vor, wenn Waren oder Dienstleistungen
regelmäßig mit Gewinnabsicht angeboten werden, z.B. auf eBay.
Wo und wie melde ich mein Gewerbe bzw. Kleingewerbe an ?
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Die Ausübung eines Gewerbes unterliegt in Deutschland der Gewerbeordnung
und muss daher beim Gewerbe- oder Ordnungsamt der für die Betriebsstätte
zuständigen Gemeinde an- bzw. ggf. wieder abgemeldet werden.
Die Gewerbeanmeldung erhebt neben Ihren persönlichen Angaben
genaue Angaben zu Art und Beginn der Tätigkeit.
Die An- bzw. ggf. Abmeldung kostet jeweils eine Gebühr zwischen ca. 15 und 30 Euro.
Die Festlegung als Kleingewerbe ist hier noch nicht möglich.
Tipp: Verzweifeln Sie nicht an den vielen Durchschlägen - es ist nicht nur erlaubt,
sondern sogar nötig die Angaben alle paar Durchschlaege zu wiederholen!
Kleingewerbe oder Gewerbe - was sind die Vorteile und Nachteile ?
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Die sogenannte Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden,
wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer
im Betriebseröffnungsjahr insgesamt 17500 Euro nicht uebersteigen.
Nur als Kleinunternehmer hat man die Wahl,
ob man Umsatzsteuer ausweisen möchte oder nicht.
Die Nichtausweisung
hat zur Folge dass man keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann.
Dies lohnt sich also nur dann
wenn man weder zur Existenzgründung noch sonst hohe laufende Kosten hat,
von der man sonst
die Umsatzsteuer abziehen könnte.
Ein grosser Vorteil bei der Wahl des Kleingewerbe
ist, daß die ständigen Meldungen ans Finanzamt
entfallen (Turnus nach Umsatz entweder jährlich, quartalsweise oder monatlich).
Das spart Zeit, Geld und Nerven - insbesondere muss man
sich jedoch nicht mit Zweifelsfragen ob und in welchem Umfang Umsatzsteuer abzuführen ist,
auseinandersetzen (bspw. ist Google Adsense ein ewiger Streitfall).
Wann und wie lege ich mein Gewerbe als Kleingewerbe fest ?
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U.a. erhält das für Sie zuständige Finanzamt eine Durchschrift Ihrer Gewerbeanmeldung.
Sie erhalten daraufhin einen Fragebogen zur Betriebseröffnung.
Erst hier haben Sie die Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung und damit ein
Kleingewerbe
anzuzeigen.
Wie sieht die Buchführung für mein Kleingewerbe aus ?
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Wieder ein Vorteil: die "Buchführung" fuer ein Kleingewerbe ist um
ein Vielfaches einfacher.
Es reicht bereits eine einfache Einnahmen/Ueberschussrechnung. Auch dies
können Sie im Betriebseröffnungsbogen festlegen.
Wie schreibe ich eine Rechnung für mein Kleingewerbe ?
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Sie müssen lediglich darauf achten, dass Sie auf der Rechnung keine
Umsatzsteuer ausweisen. Umsatzsteuer wird immer geschuldet!
Kleingewerbe und dennoch Mitgliedschaft bei der IHK ?
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Auch die IHK erfährt von Ihrer Gewerbeanmeldung. Ob und in welcher
Hoehe ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten ist, wird jedoch nach dem
Umsatz bestimmt.
Was soll diese Seite eigentlich ?
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Diese Seite entstand urspruenglich als Hilfe zur Selbsthilfe,
nachdem ich mein Kleingewerbe anmelden wollte, aber kaum
Informationen und Hintergrundmaterial zum Thema
Kleingewerbe, insbesondere zu Kleingewerbe anmelden, Kleingewerbe-Jahresverdienst etc.
fand. Kurzerhand registrierte ich die Domain kleingewerbe.com
und wollte den Prozess der Kleingewerbe
Anmeldung als eine Art Tagebuch wiedergeben.
Die Information ist daher nur nach bestem Wissen von mir zusammengestellt worden
und spiegelt lediglich meine eigene Meinung wieder. Sie
erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit.
Bei Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte immer an Finanzamt oder Steuerberater.
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Wenden Sie sich bitte an
Finanzamt oder Steuerberater!
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